Meine Honorare

bewegen sich im unteren Rahmen des Üblichen. Wie aber sonst nirgends können bei mir die sonst üblichen 45 Minuten bis zur vollen Zeitstunde ausgeschöpft werden.
So kommt ein Preisunterschied zu Ihren Gusten von 25% zustande.

Auch bei mir dauert die Sitzungsstunde üblicherweise 45 Min. Sie startet ab der 16. Min. rückwirkend mit Minute 1. Die ersten 15 Min. bleiben bis zur 15. als „Orientierungs-Viertelstunde“ (sind Sie nach Ihrem Arbeitstag noch fit und aufnahmefähig? Haben Sie keine Arbeitsunterlagen vergessen? Wäre es besser, den Termin zu verschieben?) immer kostenlos. Ab der 16. Min. aber zählt die Zeit rückwirkend voll.  Manchmal ist man am Ende der eigentlichen Sitzungsstunde (45 Min.) gerade dann an einem Punkt angekommen, an dem die Sitzung nun abgebrochen werden müsste, statt auszuklingen. Bei mir kommen jetzt bis zu 15 Min. kostenlose „Ausklingzeit“ hintendran. Beenden wir aber jetzt immer noch nicht, zählt ab der 61. Minute die vergangene „Auskling-Viertelstunde“ als bereits 1. Viertelstunde der Folgestunde und ist dann kostenpflichtig. Rechnet man hypothetisch die mögliche  regelmäßige Nutzung der Auskling-/Überzie-hungsviertelstunde, entspräche das nach vier Sitzungen einer kostenlosen Stunde! Was ist dazu im Vergleich eine kostenlose „Selbstbeweihräucherungs“stunde=Verkaufsge-spräch? Ohne, dass Sie dabei bereits einen Fortschritt erführen. Bei mir ist bereits die erste Stunde ein Fortschritt. Und deshalb nicht kostenlos. Dafür aber theoretisch jedes Mal bis zu 1/4 Std. kostenlose Überziehungszeit! Wo machen Sie das bessere Geschäft?

Ganze Sitzungsstunden (45-60 Min.) = zZt. 110€; angefangene halbe Stunden (ab der 46., wenn die Zeitstunde überschritten wurde) sind mit 60 € voll honorarpflichtig (die volle Stunde [45-60 Min.] = 110€, 61-75 Min. = 150 €, 90-105 Min. = 1 Doppel-Sitzungsstd. = 220 €).
(Theoretisch könnte es so in die 3., 4. etc. Stunde weitergehen, kommt aber äußerst selten, z.B. bei von weit Anreisenden vor, die nur 1-2 mal kommen. (4 Sitzungsstd. = 3 Zeitstunden [+15 Min. …]).

Kurz: Grundsätzlich ist die erste Viertelstunde z.B. als „Schnupper- bzw. Orien-tierungsviertelstunde“ kostenlos, zählt aber ab der 16. Minute rückwirkend als honorarpflichtiger Teil der ersten Sitzungsstunde (45 Min.). Ab der 46. Min. folgt die nächste Sitzungsstunde.
So kann Ihre 45-Min.-Sitzungsstunde maximal eine Zeitstunde dauern.  (Das sind 25% mehr als allgemein üblich und 25% Preis-vorteil für Sie!)
Danach befinden wir uns bereits in der nächsten Sitzungsstunde = Doppelstunde = 90 Min. So könnte es theoretisch (z.B. für Auswärtige, in die dritte Stunde übergehen, wenn nicht nach spätestens 105 Min. beendet wird. Usw.

Ich selbst terminiere stets im 90-Min.-Rhythmus, davon ausgehend, dass ein Patient (ein Heilkundiger hat Patienten, Berater haben Klienten) max. 1 Stunde bleibt. Dann habe ich Zeit zu Nachbereitung u. Erholung und Vorbereitung auf den „der Nächste bitte“. Gleichzeitig steht aber die Zeit zur Wandlung einer Einzel- in eine Doppelstunde zur Verfügung. Schlimmstenfalls muss der Nachfolgende max. 15 Min. warten – eine überschaubare u. zumutbare Zeitspanne.

Es geht aber auch einfacher u. ggfls. billiger: In TherapieEinheiten á 30 Min./45 €.
2 TE sind auch 1 Stunde und auch 95 €. Meist kommen wir mit 1 Std. aus. Wenn aber nicht, dann sind 3 TE=90 Min. = 145,00 €. U.s.w. (Die Folge-/Anschluss-TE zählt dann nahtlos anschließend, wenn die 6. Minute begonnen hat. Ansonsten wären die bis zu 5 Min. Überziehung der vorangegangen TE kostenlose Kulanz). Jede angefangene TE zählt voll.

Weitere 19% Ersparnis erlangen Sie dadurch, dass ich Therapie mache, die meisten Mitbewerber aber müssen sich auf Beratung beschränken. Auf Beratung müssen sie 19% Mwst. aufschlagen, während Behandlung/Therapie von der Mehrwertsteuer befreit ist.

Beratung muss sich auf Psychologie beschranken; meine Behandlung beinhaltet ggfls. auch die Verkehrsmedizin.

 Einzelsitzung
(Gollkofer)
  Der schnellste und letztlich preiswerteste Weg:
Beratung1, Therapie² oder therap. Nachsorge² zZt. je 95€/Sstdoder 50€/TE=30 Min.
1zzgl. 19% Mwst.; ²als Therapie MwSt.-frei; 
3Sitzungsstunde (45 [-60] Min.).
Gruppensitzung
³nicht immer möglich/zweckmäßig/

verfügbar
  je Teilnehmer/SitzungsStd. 15€/SStd2), 3)

nicht mehr relevant

Tageshonorar   z.B als Gruppen- oder als Einzelmaßnahme auf Anfrage und nur, wenn sinnvoll   (vorheriger, ggfs. telefonischer (evtl. eMail-) Check sinnvoll/nötig).
Tag/Wochenendkurs   Situationsabhängig und auf Anfrage evtl. möglich, aber eher nicht mehr relevant, da oft nicht mehr wirklich effektiv durchführbar
KMV   nicht mehr relevant
Streichungen erfolgten, da sich zeigte, dass Einzelsitzungen mit Abstand das beste Preis-/ Leistungsverhältnis haben und die besten MPU-Chancen. Einzelsitzungen sind unschlagbar.

 


 

Das gibt’s bei mir nicht: Die Falle „Kostenlose Erstberatung“ – und dann schnappt sie zu:
– es werden „Pakete geschnürt“, „der Sack wird zugemacht“ (oder wie man solche Boshaftigkeiten noch nennen kann).
– In „kostenlosen Erststunden“ werden i. a. R. keine Beratungs- sondern Verkaufsgespräche geführt. Achtung, Mögliche Falle! Wird gerne als Lockmittel missbraucht

Auch „Bausteine“ gibt es bei mir nicht! Also: KEIN Dummenfang – KEINE Bauernfängerei!
Bei mir „geht’s fair“ – so:
– Sie bezahlen jede Stunde. Denn auch die erste Stunde ist erbrachte Arbeit – zu Ihrem Nutzen!
KEIN Verkaufsgespräch!
Sie bezahlen bei mir keine Stunde mehr als Sie wirklich nahmen,
Sie nehmen keine Stunde mehr als Sie wirklich benötigen!
KEINE „Pakete“, „Bausteine“ o. ä.
Wir machen so viel wie -aber nicht mehr als – nötig1!
1Das ist meist weniger als anderswo. Und preiswerter – bei i.a.R. größerer Erfolgschance!
Hinw.: Erfahrungsgemäß sind das meist 8 – 10 Stunden (seit den neuen Beurteilungskriterien vielelicht 1 – 2 Std. mehr) Es gab aber vereinzelt Fälle mit vielleicht 25 Std. oder rund einem Jahr Dauer. Z. B. wenn noch Hintergründe aufzuarbeiten waren, ein Antiaggressionstraining absolviert werden musste o. a. m. (bei jederzeit möglichem Ausstieg – ohne Nachforderungen).
ich kneble nicht durch Vertragich überzeuge durch Leistung!

1)Honorare betreffen nur Prax. Gollkofer. 2)Heilbehandlung/Therapie: befreit von der Ust. gem § 4 UstG. (Beratung exkl. gesetzl. MwSt.)
Terminvereinbarung4) (Tel. 0621- 2799558) unbedingt erforderlich!
Terminverschiebung/-storno: Im Gegensatz üblicher Gepflogenheiten („2 Tage vorher, sonst honorarpflichtig“) ak-zeptiere ich auch kurzfristige Verschiebung aus aktuellem Grund. Stillschweigendes Schwänzen hingegen berechne ich mit einem Stundenhonorar, denn ich muss ja auf Sie warten, weil es Ihre Zeit ist, die mich verpflichtet und Sie sich ja nur verspäten könnten. Andersrum hätten Sie eine Stunde gut, würde ich Sie versetzen.

                                                                                                                                                                                   

Auszug aus Gollkofer´s allgem.  Geschäftsbedingungen5)

Die ersten (z.B. „Schnupper“-/“Kennenlern“-) 15 Min. einer Sitzung sind kostenlos. Erst ab der 16. Min. zählt – dann allerdings rückwirkend – die Zeit.

Die Ts (Therapie-/SitzungsStd.) dauert 45 Min., die folgenden 15 Min. sind entweder kostenfreie Auskling-/Karenz-zeit oder evtl. die ersten, dann aber honorarpflichtigen, 15 Min. der 2. Sitzungsstunde, wenn die Sitzung nicht mit spätestens der 60. Min. endet. Eine Doppel-Sitzung sind dann 90 Min. plus der beschriebenen 15 Min. (Endet die Überziehung in der Viertelstunde nach der Übergangsviertelstunde, also z.B. zwischen der 61. und der 75. Min. einer Sitzung, fällt nur die gerundete Hälfte = zZt. 50€ eines Stundenhonorars an. Der gleiche Betrag kann (Kulanz) statt eines vollen Stundenhonorars bei stillschweigendem Schwänzen fällig werden).
Theoretisch könnte es von der 2. in die 3 Sitzungstunde übergehen, in die 4. u.s.w. Aber max. 2 Sitzungsstunden als Doppelstunde sind realistisch und prophylaktisch ist diese Zeit immer eingeplant. Denn ich terminiere im 90-Min.-Rhythmus. Dann bleibt mir meist noch Zeit zur Nachbereitung eines Termins und zur Vorbereitung auf den nächsten).

Ich verlange keine (anderswo oft übliche!) Vorkasse, will aber auch dem Geld nicht mehr hinterher-laufen.Fairness u. -play – aber auf Gegenseitigkeit – sind meine Devise.
So halte ich Leistung/Gegenleistung „Zug um Zug“ (die SitzungsStunden werden cash bezahlt, nicht mehr, nicht weniger) für die fairste Lösung. Für beide Seiten. Wenn man sich darauf einrichtet, dass eine Sitzung (selten) auch ´mal zwei Sitzungsstunden dauern kann, gerät niemand in Verlegenheit.

Zu beidseitigem Fairplay gehört auch die Benachrichtung vor einem Terminausfall. Verschieben eines Termins ist – notfalls auch kurzfristig – kein Problem. Aber stillschweigendes Schwänzen hat Konsequenzen: Honorar für eine Sitzungsstunde (evt. aus Kulanz auf die gerundete Hälfte = zZt. 50€ reduziert, z.B. bei Hartz4-Empfängern, die nicht schwarz arbeiten. Ein Anspruch auf Kulanz/Reduzierung besteht nicht).
Wem ich es nicht wert bin, über das Nichtwahrnehmen eines Termins vorab informiert zu werden, ist es mir nicht wert, Großzügigkeit und Kulanz walten zu lassen, auf das mir gesetzlich zustehende Ausfallhonorar zu verzichten.
Im Gegenzug: Würde ich einen Termin schwänzen, hätten Sie eine kostenlose Sitzungsstunde gut. Mit dieser wären aber alle Ansprüche abgegolten.
Jeweilige Nachricht auf dem Anrufbeantworter gilt; das Nichtabhören des AB liegt im Verantwortungsbereich des Angerufenen.
Aber auch das ist Fairplay: Es kam auch schon einmal jemand zur Abendsprechstunde, abgehetzt, ausgepowert, nicht mehr aufnahmefähig. Er/sie haben sich einfach geniert, den Termin zu verschieben. Anständig. Aber: Ich hab‘ ihm/ihr empfohlen, den Termin ausfallen zu lassen, denn würde er/sie ihn jetzt wahrnehmen, wäre das Geld zum Fenster hinaus werfen. Denn man könne mit der Sitzung nichts anfangen – so ausgepowert wie man ist. Und wenn so etwas wieder passiere, solle man anrufen, dann kann er/sie sich diesen Weg auch noch sparen. Diese Fairness wurde/wird gerne angenommen. Ich käme mir schofel vor, würde ich für eine Sitzung kassieren, die eigentlich gar nichts gibt, weil der/die Patient/in sich durchquält, ohne etwas auf- u. mitnehmen zu können.

Schweigepflicht:
Es gilt – sofern nicht einzeln ausdrücklich u. schriftlich widersprochen – eine stillschweigende Schweigepflichtentbindung n. § 203 StGB zwischen Therapeut u. Gutachter/in bzw. Sachbearbeiter der BfF, zum Austausch bzw. zur Weitergabe relavanter, zur Begutachtung zweckmäßiger, Daten/Informationen, ggfls. aber auch zur Weitergabe relvanter Daten für eine (externe) Debitorenbuchhaltung bzw. ein nötig gewordenes Inkassoinstitut.
Ebenso ist der Therapeut von seiner Schweigepflicht entbunden, falls er eine Verrechnungs- oder Inkassostelle wegen eventueller Zahlungsrückstände bemühen muss. Die hierfür nötigen Informationen dürfen an die realisierende Stelle weitergegeben werden. Deshalb ist – wie die Übergangsviertelstunde in die folgende – auch die jeweils allererste erst ab der 16. Min. (dann rückwirkend) zahlungspflichtig. Diese bis zu 15 Min. reichen aus, die Sitzung gar nicht erst zu beginnen und zu verlegen.

2), 3), 5) Änderungen vorbehalten