Heilkundliche# umfassende oder -ggfls.- schlichte konventionelle Verkehrstherapie (die übliche):

Eigentlich bedeutet Verkehrstherapie „therapeutische (klinische) Verkehrspsychologie“* – in Abgrenzung zur beratenden Verkehrspsycho-logie. (U. a. ist letztere MwSt.-pflichtig, während Verkehrstherapie i. S. einer Heilbehandlung – mehr, als „nur Beratung“ – >Aufarbeitung/ Beseitigung der Hintergrundproblematik als Ursache des Fehlverhaltens, heilkundig eben< MwSt.-frei ist). „Verkehrstherapie“ müsste eigentlich „Fahrer-Therapie“ heißen oder „Verkehrsteilnehmer-Therapie“ (kurz also doch „Verkehrstherapie“ – wobei nicht der Verkehr behandelt wird, sondern doch der Teilnehmer).
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Unsere Heilkundliche Verkehrstherapie (seit 1980 in dieser Form) schließt Verkehrs- und – ggfls. – biol. Medizin mit ein („umfassende Verkehrstherapie“ und wird vom heilkundigen Verkehrstherapeuten umfassend durchgeführt).
*sinngemäß

Auf dem Gebiet seriöser Verkehrstherapie (in Abgrenzung zur „Verkehr‘t“therapie“!) betätigen sich folgende Berufsgruppen:

a) Verkehrspsychologen: Deren Instrument ist das Wort; sie arbeiten beratend („erteilen Rat“) und sind mehrwertsteuerpflichtig (wird aufgeschlagen). So sind z.B. 90 € nicht gleich wirklich nur 90 € (107,10).

b) Psycho-/Verkehrstherapeuten praktizieren auf Basis einer Approbation (oder Heilpraktiker-Zulassung*) Heilbehandlung. Aber selbst bei Vorhandensein einer Kassenzulassung kann dennoch Verkehrstherapie allenfalls in nur sehr eingeschränktem Rahmen über Kasse abgerechnet werden, z. B. Suchtbehandlung, die i. a. R. aber der Mediziner durchführt, auf schulmedizinischer Basis. Heilbehandlung ist MwSt.-frei. Dazu mehr unter >Impressum, >Zulassungen/Anerkennungen u. Zuständigkeiten …
*Es gibt zwei HP-Erlaubnisse:
1. Die unbeschränkte, die (fast) uneingeschränkte medizinische Behandlungen zulässt, und
2. die „sektionale“ (eingeschränkte, einst für prädestinierte Vorberufe wie z.B. Psychologen geschaffen), die Heilkunde Ausübenden nur die „verbale Psychotherapie“ erlaubt, also kein „Hand anlegen“, wie z.B. Injektionen medizinische Leistungen). Sie erlaubt aber die Beratungsebene zu verlassen und eigenverantwortlich Psychotherapie auszuüben.

c) Psychologische Therapeuten / Verkehrstherapeuten sind u. U. ehemalige Psychotherapeuten, die sich aber mangels Approbation nicht mehr „Psychotherapeut“  betiteln, aber dennoch Psychotherapie ausüben dürfen. Hierzu benötigen sie aber mindestens die (sinngemäßes, aber inhaltlich richtiges Zitat) „auf die Ausübung der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach HPG (Heilpraktikergesetz); *das „Werkzeug“/ Instrument psychologischer Therapeuten beschränkt sich im Prinzip auf das Wort. Sie praktizieren – verbale – Heilbehandlung.

d) VerkehrsFachtherapeuten: Unsere Wortschöpfung versteht darunter u. a. den Psychologischen Therapeuten mit voller, umfassender HP-Ausbildung u. -erlaubnis, den heilkundigen Verkehrstherapeuten. Er darf auch medi-zinisch tätig sein und hat dem Arzt gegenüber nur wenige Einschränkungen, unterliegt aber den gleichen Pflichten. (Crux u. „Ironie des Schicksals“: Standespolitisch ist es ihm als Psychologe untersagt sich auch Heilpraktiker zu nennen, lässt der Standesdünkel das doch nicht zu. Andererseits verbietet der Gesetzgeber eine andere Berufsbezeichnung als die des Heilpraktikers. Eventuelle Lösung: Alle gesetzl. Titel u. Berufsbezeichnungen weglassen und die ungeschützten* Bezeichnungen „Verkehrs-therapeut“ bzw. „Verkehrsfachtherapeut“ nutzen? Er hat nicht nur das „Instrument Wort“ zur Ver-fügung sondern ein ganzes Instrumentarium; er darf – im wahrsten Sinne des Wortes – be-handeln, „Hand anlegen …“.
*Aber Vorsicht! Weil diese Begriffe nicht geschützt sind, können sich derer auch Scharlatane und Tritt-brettfahrer bedienen. Fragen Sie zu Beginn also immer nach dem fachlichen Hintergrund und nach Zertifikaten psychologischer, therapeutischer bzw. heilkundlicher Fachverbände und/oder staatlicher Zulas-sungsurkunden!).

Diese „heilkundliche Verkehrstherapie“ gibt es (gegenwärtig vielleicht) nur bei PVpt-Gollkofer!
Aber auch
– ggfls. – „schlichte“ Beratung/ konventionelle Verkehrstherapie:

Hans-G. Gollkofer ist vielleicht der einzige – oder allenfalls einer unter bisher ganz wenigen -, die heilkundlich umfassend arbeiten – und dies auch dürfen. Dabei unterscheidet sich „bio“- von „schul“-medizinischer Therapie in etwa so: Die der Schulmedizin zuzuordnende Allopathie (chem. Medikamente) wirkt i.d.R. einseitig zwingend auf den Körper ein – egal, was dieser eigentlich will – und befreit ihn „gewaltsam“ so von einem Symtom. Der Patient ist symptomfrei und wird als gesund betrachtet – ohne es vielleicht wirklich zu sein, denn die Ursachen wurden nicht beseitigt! Sie wirken u. U. weiter im Körper und treten unter anderer Symptomatik (Symptomverschiebung) erneut auf. Und werden jetzt wieder symptomatisch behandelt … (vereinfachte, pragmatische Darstel-lung).
Bei der biologischen Medizin, in der Naturheilkunst, wird nicht das Symptom behandelt sondern die Ur-sache. Ist diese bereinigt, so schwindet auch das Symptom. Biologische Medizin wirkt nicht gewaltsam auf den Körper ein sondern unterstützt und stärkt seine Selbstheilungskräfte, z. B. die Entgiftung. Hier kann von wirklicher Heilung gesprochen werden, im anderen Falle oft eher von einer „Pseudo-Heilung“. Diese tritt zwar schneller ein – und somit scheint der „Erfolg“ auch schneller, aber oft ist dies eben „pseudo“, unecht. Man kann beispielhaft durchaus sagen, dass eine biologische Entgiftung des Körpers, die Befreiung desselben von Körper-, wie Alkohol-Giften, gründlicher – und vor allem natürlicher – geschieht. Dieser echte Erfolg hat größere Chancen auf Fortbestand als der schnell erzwungene. Nur der bornierte Schulmediziner, mit seiner vielleicht sehr tiefgründigen vertikalen Kompetenz, aber fehlendem Horizont* (*horizontaler Kompetenz“, die auch die „Konkurrenz“-Medizin sachkundig mit einschließt) wird dies verneinen, vielleicht sogar lächerlich machen („Medizyniker“). Der Mediziner mit zugleich horizontaler Kompetenz hingegen, wie er optimalerweise sein sollte, ist auch hier sachkundig und weiß die Biomedizin zu schätzen. Nur er kann die Vor- u. Nachteile beider – sich eigentlich ergänzenden, auch überschneidenden medizinischen Richtungen – gegeneinander abwägen.

Jahrzehnte lang musste der Heilprakter unter dem Tisch gehalten werden, weil bornierte Kollegen („Schul“-psychologen) und Ärzte („Schul“mediziner) oder deren Steigerung „Schuldmedizyni-ker“ dies herabwürdigten und verächtlich machten. „Heilpraktiker – was ist das schon?“… (So borniert dachte H.G. einst auch. Aber Mitte der 70, zu Beginn der psychotherapeutischen Praxen von H.G. und S.P., verlangten Ordnungs- u. Gesundheitsamt eine saatliche Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, seien „die Grenzen zwischen beratender und behandelnder Psychologie doch fließend.“ Es hätte also einer (ärztlichen – eine psychologische gab es seinerzeit nicht) Approbation bedurft oder einer Erlaubnis als Heilpraktiker (ein Diplom, z. B. Psychologie, war in diesem Zusammenhang bedeutungslos. Es erlangte erst später Bedeutung, als der „Schmalspur-HP“ für prädestinierte Vorberufe gezeugt wurde).
Der Freund u. Kollege, S.P., trotz medizinischen Semestern, der Naturheilkunst einst näher als H.G., „schickte“ H.G. auf die Schulbank und zum Hospitieren und Assistieren in HP-Praxen. H.G. lernte eine ganz neue Welt kennen und mutierte „vom Saulus zum Paulus“, erlernte die Naturheilkunst von der Pike an. Mitnichten schließt diese Erfahrungsmedizin die Schulmedizin aus. Eher umgekehrt. Bornierte Ärzte („Medizyniker“) tun dies, aufgeschlossene Mediziner hingegen nicht. Per Gesetz übt der HP einen arztähn-lichen Beruf aus, darf – im Rahmen seines Könnens – fast alles, was der Arzt auch darf (beide sind ja Mediziner, der eine „Schul“-, der andere Erfahrungsmediziner, manche Ärzte sind beides in einer rundum kompetenten Person) und ist deshalb zu gleicher Sorgfalt, ständiger Fortbildung und zur Qualitätssicherung gesetzlich verpflichtet.
Sinnbildlich ist der Unterschied zwischen Schul- und Erfahrungsmedizin vielleicht so verständlich zu machen: Stellen Sie sich vor, die Lenkung Ihres Autos ziehe zur Seite. Die „symptomatische Be- (vielleicht auch ‚Miss‘-?)handlung“ wäre: Gegenlenken. Das beseitigt das Symptom. (Vergleichbar: z.B. Allopathie = chemische Medikamente). Die Erfahrungsmedizin empfiehlt (im übertragenen Sinne): Gegenlenken bis zur nächsten Werkstatt. Dort die Lenkung einstellen lassen und dieser Teil des Autos ist wieder gesund. (nicht symptomatische = schulmedizinische Behandlung, sondern ursächliche = erfahrungsmedizinische Heilung). Bei der symptomatischen Misshandlung bestünde die Ursache fort und die Reifen liefen sich weiter einseitig ab, trotz – scheinbar ‚gesunder‘ – Geradeausfahrt. Spätsymptom: einseitig abgefahrene Reifen. Symptomatische Behandlung: Reifen wenden oder wechseln. Diese „Heilkunde“ hat mit Heilkunst nichts zu tun. (Hinweis: Dies ist nicht zu verallgemeinern! Bisweilen erreichen allopathische und u. a. schulmedizinische Behandlungen auch echte Heilung! Keine der beiden medizinischen Ausrichtiungen ist berechtigt, Alleingültigkeitsanspruch für sich zu beanspruchen. Ideal wäre das Zusammenwirken. Doch leider haben viele Ärzte – entgegen der Annahme des gemeinen Patienten – von der Naturheilkunst keine Ahnung. Umso besser aber können sie sie verteufeln).